Glossar I bis L

Internetkredit

Ein Internetkredit ist eine beim Kreditanbieter über das Internet beantragte und abgewickelte Form der Finanzierung. Dabei handelt es sich zum Beispiel um eine Bootsfinanzierung oder eine KFZ-Finanzierung mit vertraglich fest vereinbarten Rückzahlungsraten. Die Zinsen liegen bei einem Internetkredit deutlich unter dem Niveau der Konditionen für einen Dispokredit, so dass sich diese Form der Finanzierung insbesondere bei der Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter wie Booten, Yachten, KFZ und Maschinen eignet.


Kapital

Der Begriff des Kapitals wird vor allem umgangssprachlich sehr verschiedenartig genutzt, stammt indes aber u.a. aus der Welt der Wirtschaftswissenschaften und der Soziologie. Die Volkswirtschaftslehre zählt das Kapital, neben Arbeit und Boden, zu den drei Produktionsfaktoren. Gebildet wird Kapital durch einen Verzicht auf Konsum – also durch Sparen.

Wird Kapital gebildet, so erhöht dies die Produktivität der übrigen beiden Produktionsfaktoren. Daraus resultieren höhere Erträge, was wiederum zu weiterer Kapitalbildung führt. Zudem werden so Voraussetzungen geschaffen, den Produktionsfaktor Arbeit besser entlohnen zu können. Das Kapital besitzt, ebenso wie alle anderen Wirtschaftsgüter auch, die Eigenschaft, ein knappes, also mengenmäßig begrenztes Gut zu sein. Diese Begrenztheit des Gutes kann natürlichen Ursprungs sein. Die Knappheit kann aber auch künstlich erzeugt werden. Es gilt dabei stets: Soll nun dieses Kapital durch Dritte genutzt werden, so entsteht der Kapitalzins. Dieser stellt gleichsam den Preis bzw. die Nutzungsgebühr des Kapitals dar.


Kapitalmarkt

Der Kapitalmarkt besteht aus der Gesamtheit aller Institutionen wie auch Transaktionen, die erforderlich sind, um das Angebot wie auch die Nachfrage nach langfristigem Finanzkapital zu steuern. Der Kapitalmarkt ist somit als Teil des Finanzmarktes zu verstehen. Dabei handelt es sich nicht um einem Markt im physischen Sinne, an dem Anbieter und Nachfragende zusammenkommen, sondern um einen Markt im ökonomischen Sinne, der alle in diesem Wirtschaftsbereich tätigen Einrichtungen, Personen und deren Beziehungen einschließt. Zum langfristigen Kapital zählen dabei nicht nur langfristige Kredite, sondern auch Anlageformen wie Investmentfonds und Unternehmensanteile (Aktien) oder verbriefte Kredite, zu denen etwa Anleihen gehören. In der Finanzwissenschaft herrscht indes keine eindeutige Meinung bezüglich mancher Detailfragen vor. So wird bisweilen unter dem Kapitalmarkt lediglich der Handel mit verbrieften Objekten verstanden. Der Kreditmarkt, auf dem unverbriefte Kreditkontrakte abgeschlossen werden, wird hiervon völlig abgetrennt. Die andere Sichtweise beinhaltet hier jedoch sehr wohl auch unverbriefte Finanzkontrakte. Unstrittig ist indes, dass eine Abgrenzung vom Finanzmarktbegriff in der Langfristigkeit der Kapitalmarkt-Transaktionen liegt. Somit werden Geldmarkt- und Derivategeschäfte ausgeschlossen.


Kaufoption - Leasing

Bei Vollamortisationsverträgen kann eine Kaufoption vereinbart werden. Sie gibt dem Leasing-Nehmer das Recht, den Leasing-Gegenstand nach Ablauf des Leasing-Vertrages zu kaufen. Kaufpreis ist dabei der Restbuchwert oder der geringere gemeine Wert (Zeitwert). Der Zeitwert kann erst dann ermittelt werden, wenn der Leasing-Gegenstand tatsächlich zum Verkauf ansteht.


Kilometervertrag - Leasing

Der Kilometervertrag ist eine speziell für den Abschluss von PKW-Leasing-Verträgen entwickelte Vertragsform. Grundlage für die Berechnung der Leasingzahlungen bilden die vereinbarte Kilometer-Laufleistung, die Laufzeit und der erwartete Marktwert am Vertragsende. Der Leasing-Nehmer leistet nur für die vereinbarte Nutzung des PKW die Leasingzahlungen und gibt das Fahrzeug zum vorgesehenen Vertragsende-Zeitpunkt zurück. Die gesamten Investitionskosten für das Fahrzeug werden mit dem Leasing-Vertrag nicht amortisiert. Das Investitionsrisiko trägt der Leasing-Geber. Allerdings müssen zum Zeitpunkt der Fahrzeugrückgabe der Zustand und die Kilometer-Laufleistung den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Wurden deutlich mehr Kilometer gefahren als vereinbart oder ist der Fahrzeugzustand schlechter als bei normalem Gebrauch zu erwarten zahlt der Leasing-Nehmer hierfür einen Ausgleich. Bei deutlich geringerer Kilometer-Laufleistung wird dem Leasing-Nehmer ein Teilbetrag je gefahrenem „Minderkilometer“ erstattet.


Kreditinstitut

Als Kreditinstitut werden Geschäftsbanken bezeichnet. Alternativ nennt man diese auch Bank oder auch Bankhaus. Es handelt sich damit um Unternehmen, deren geschäftliche Tätigkeit der Zahlungs- wie auch der Kreditverkehr darstellt. Abhängig davon, ob sich das Kreditinstitut mit der Vergabe von Krediten, dem Handel mit Wertpapieren oder der Verwaltung von Spareinlagen beschäftigt, richtet sich der Typus eines Kreditinstitutes. Betreibt eine Bank alle diese genannten Geschäftsfelder, so spricht man von einer Universalbank. Die Gesamtheit aller Kreditinstitute bezeichnet man, unter Einschluss aller notwendigen gesetzlichen Regelungen als Bankwesen.


Kreditzusage

Die Kreditzusage erfolgt stets in schriftlicher Form und steht am Abschluss des Prüfungsvorganges eines Kreditantrags, z.B. einer Yachtfinanzierung. Hierbei prüft der Kreditgeber die Kreditwürdigkeit (Bonität) des Antragstellers sowie die Beleihbarkeit eventuell herangezogener Sicherheiten. Zu diesen können beispielsweise Boote oder Yachten zählen. Ist dieser Prüfungsvorgang abgeschlossen, kann die Kreditzusage erteilt werden. Sie erfolgt ausschließlich durch den Kreditgeber selbst.


Laufzeit

Die Zeitspanne, die vom Abschluss eines Kredites bis zu dessen endgültiger Tilgung vergeht, wird als Laufzeit bezeichnet. Diese Zeitspanne kann, muss aber nicht mit der Zinsbindungsfrist identisch sein. Die Laufzeit eines Kredites kann vielmehr die Zinsbindungsfrist überdauern.


Leasing

Der Begriff „Leasing“ wurde in den USA für eine besondere Form der Nutzungsüberlassung geprägt. Das Wort ist vom lateinischen "laxare" (lockern, lösen) und dem altfranzösischen "lais" und "laisser" (gestatten, erlauben) abgeleitet. Der englische Begriff „to lease“ heißt überlassen, vermieten. In Deutschland ist Leasing die Gebrauchsüberlassung eines Investitionsgutes auf Zeit, gegen Entgelt im Rahmen eines „besonderen Vertrages“. Besonderer Vertrag heißt es deshalb, weil der Leasing-Vertrag wesentliche Merkmale eines normalen Mietvertrages nach den Regelungen des BGB enthält, wegen seiner besonderen Inhaltsdetails aber doch kein Mietvertrag nach bürgerlichem Recht ist. Rechtlich ist der Leasing-Vertrag, mit dem auch das „Produkt Leasing“ beschrieben wird, ein Vertrag mit eigener Rechtsnatur, für den es bisher in keinem Gesetz Regelungen gibt. Über die steuerliche Behandlung von Leasing-Verträgen wurden gewisse Standards definiert. Typisch für das „Produkt“ Leasing ist, dass an einem Investitionsvorgang (fast) immer drei Parteien beteiligt sind: Der Kunde = Leasing-Nehmer, der Lieferant = Hersteller/Händler und der Leasing-Geber.


Legitimationsprüfung

Soll durch einen Kunden ein Vertrag abgeschlossen werden, ist es für diesen oftmals notwendig, sich zu legitimieren. Hierbei muss er den Nachweis erbringen, dass er tatsächlich die Person ist, für die er sich ausgibt. Es muss beweisen, dass er tatsächlich zur Zeichnung des Vertrages berechtigt ist. Belegen kann er diese Zeichnungsberechtigung durch Vorlage eines Personalausweises, des Reisepasses oder – sofern vorhanden – durch einen Auszug des Handelsregisters oder den Beleg einer Gewerbeanmeldung.


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