Glossar M bis R

Makler

Grundsätzlich werden Vermittler von Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen als Makler bezeichnet. Die Grundlagen findet das Geschäft des Maklers im deutschen Zivilrecht in seinen Bestimmungen zum Maklervertrag. Als Hauptpflicht für den Auftraggeber resultiert aus dem Maklervertrag die Zahlung eines Maklerlohnes im Erfolgsfall.

Zu den bekanntesten Geschäftsfeldern eines Maklers zählen das Makeln / Vermitteln von Wertpapieren, Versicherungen, Grundstücken oder Mietverhältnissen. Den Maklervertrag indes bildet lediglich ein einseitig verpflichtender Vertrag und keineswegs ein gegenseitiges Vertragsverhältnis, da es hier am Gegenseitigkeits- oder Austauschverhältnis zweier Leistungen fehlt.


Mehrerlös - Leasing

Als Mehrerlös bezeichnet man den Mehrwert des Leasing-Objektes nach Beendigung des Leasing-Vertrages gegenüber dem zu Beginn des Vertrages kalkulierten Restwerts. Dies kann der Fall sein, wenn das Leasing-Objekt weniger intensiv genutzt wurde, als anfänglich angenommen. Der Leasing-Nehmer kann nach geltendem Steuerrecht mit maximal 75% am Mehrerlös beteiligt werden. Mindestens 25% stehen dem Leasing-Geber zu.


Mietkauf - Leasing

Der Mietkauf entspricht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten dem Ratenkauf und bezeichnet eine Spezialform der Fremdfinanzierung. Der Mietkäufer ist von Vertragsbeginn an wirtschaftlicher Eigentümer des Objektes, der Leasing-Geber (Leasing-Gesellschaft) hingegen besitzt bis zur Bezahlung der letzten Rate den Eigentumsvorbehalt.

Erst nach Bezahlung der letzten Rate geht auch das juristische Eigentum auf den Mietkäufer über. Neben der Abschreibung kann beim Mietkauf auch der Zinsaufwand als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Im Gegensatz zum Leasing kann die Laufzeit beim Mietkauf bis zu 100% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausmachen. Beim Mietkaufvertrag ist die Mehrwertsteuer zum Vertragsbeginn in einer Summe zu zahlen. Berechnungsgrundlage ist die gesamte Mietkaufforderung .


Nominalzins

Als Zins bezeichnet man das Entgelt, das ein Schuldner (auch Empfangende) an den Gläubiger (auch Überlasser genannt) zahlt. Gegenstand ist das Überlassen von Geld (oder einer Ware) für einen bestimmten Zeitraum. Seine rechtliche Grundlage resultiert aus der Existenz eines Vertrages. Dies können Darlehens- aber auch Mietverträge sein. (Bootsfinanzierungen oder Leasing)

Der zu zahlende Zins wird in der Regel in Prozent pro Jahr angegeben. Unter Nominalzins/Sollzinssatz versteht man den Zinssatz, der auf ein Darlehen zu zahlen ist. Dem gegenüber steht der Effektivzins, der zusätzlich zum Nominalzins auch ggf. anfallende Bearbeitungs- oder Vermittlungsgebühren beinhaltet. Der Begriff leitet sich aus der lateinischen Sprache ab (von census = Abgabe)


Online-Kredit

Wird eine Bootsfinanzierung oder KFZ-Finanzierung im Internet beantragt, spricht man von einem Onlinekredit. Der Gang zur Filiale einer Bank entfällt. Notwendig sind lediglich ein PC / Notebook mit Internetzugang und ein Browser für das Surfen im Internet. Hier wird der Antrag auf einen Onlinekredit anhand eines standardisierten Formulars ausgefüllt.

Der Antragsteller sendet seinen Antrag online ab und erhält bei positivem Bescheid die notwendigen Unterlagen nach einigen Tagen per Post nach Hause. Diese kann er sichten. Erst mit der Unterschrift des Kreditnehmers ist ein Vertrag zustande gekommen, da auch ein Onlinekredit stets der Schriftform bedarf.


Pfändung

Unter einer Pfändung versteht man die Beschlagnahme von Gegenständen, beispielsweise eines Bootes oder einer Yacht, um damit die Ansprüche eines oder mehrerer Gläubiger zu befriedigen. Voraussetzung ist, dass der Schuldner die Ansprüche nicht mehr bedienen kann – oder will. Eine Pfändung setzt in Deutschland im privaten Recht einen Zahlungsbefehl und einen sogenannten Vollstreckungstitel voraus.

Der Gläubiger muss diesen beantragen und dem Schuldner zustellen lassen. Möglich ist dann, sowohl Wertgegenstände von einem Gerichtsvollzieher einziehen zu lassen, die dann versteigert werden können. Aus dem Erlös werden die Ansprüche des Gläubigers befriedigt. Auch Lohnpfändungen sind möglich. Erhält der Gerichtsvollzieher vom Schuldner Bargeld, das er zur Begleichung der Schuld einsetzen kann, spricht man von einer sogenannten „Taschenpfändung“, da das Geld quasi direkt aus der Tasche des Schuldners gezahlt wurde. In Österreich ist für den Begriff der Pfändung auch die Bezeichnung der Exekution geläufig.


Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung oder auch Restkreditversicherung dient als Absicherung eines Kredites bei Bootsfinanzierungen oder KFZ-Finanzeirungen für den Kreditnehmer oder aber seiner Hinterbliebenen. Restschuldversicherungen werden daher in Deutschland stellenweise auch als Kredit-Lebensversicherung bezeichnet. Sie greifen je nach Vertragsgestaltung im Falle des Todes, der anhaltenden Arbeitsunfähigkeit oder auch Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers. Der Kreditgeber kann eine Restschuldversicherung als zusätzliche Sicherheit bei der Absicherung eines Kredites heranziehen.


Restwert

Der Restwert bei Yacht-Leasing-Verträgen ist eine kalkulatorische Größe zur Ermittlung der Leasing-Zahlungen. Es ist der Betrag, auf den der Leasing-Nehmer während der Laufzeit eines Vertrages keine Leasing-Zahlungen leistet. Leasing-Verträge mit Restwert werden als Teilamortisations-Verträge bezeichnet. Je höher der Restwert ist, desto geringer sind die Leasingzahlungen.

Im Interesse des Leasingnehmers soll sich der Restwert am Restbuchwert und am erwarteten Marktwert zum Ende des Leasing-Vertrages orientieren. Gegenüber der Leasing-Gesellschaft haftet der Leasing-Nehmer für den Restwert. Auf der Grundlage des Restwertes kann ein Anschluss-Leasing-Vertrag abgeschlossen werden. Der zum Ende des Vertrages ermittelte Marktwert bildet die Grundlage für einen Verkauf des Yacht an einen Dritten oder an den Leasing-Nehmer.


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